Allgemeine Geschäftsbedingungen

von BESONDERS SEIN GmbH,
Andernacher Straße 53,  90411 Nürnberg (nachfolgend „BESONDERS SEIN GmbH“)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.            Allgemeines

1.1           BESONDERS SEIN GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden.

1.2           BESONDERS SEIN GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3           BESONDERS SEIN GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. BESONDERS SEIN GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für BESONDERS SEIN GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4           Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.5           Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt BESONDERS SEIN GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2.            Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1           Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.  

2.2           Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese BESONDERS SEIN GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von BESONDERS SEIN GmbH. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann BESONDERS SEIN GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite oder der Arbeitsergebnisse mit einem Platzhalter versehen.  

2.3           Sofern der Kunde BESONDERS SEIN GmbH Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt BESONDERS SEIN GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch BESONDERS SEIN GmbH. 

2.4           Der Kunde verpflichtet sich, BESONDERS SEIN GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt BESONDERS SEIN GmbH bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die BESONDERS SEIN GmbH durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. 

2.5           BESONDERS SEIN GmbH ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. BESONDERS SEIN GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. BESONDERS SEIN GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.  

2.6           Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von BESONDERS SEIN GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. 

2.7           Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist BESONDERS SEIN GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.  

2.8           Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3.            Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) 

3.1           BESONDERS SEIN GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für BESONDERS SEIN GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. BESONDERS SEIN GmbH wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies BESONDERS SEIN GmbH in Textform eigenständig mitzuteilen. 

3.2           BESONDERS SEIN GmbH sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird BESONDERS SEIN GmbH dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).  

3.3           Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt wurden.  

Teil 2    – Onlineauftritte und Technik

4.            Webseitenerstellung (agil)

4.1           Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

4.2           Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

4.3           Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei BESONDERS SEIN GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch BESONDERS SEIN GmbH dar. BESONDERS SEIN GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden zustande.

4.4           Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist BESONDERS SEIN GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

4.5           Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

4.6           Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von BESONDERS SEIN GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

4.7           Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzte Version des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.8           Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder BESONDERS SEIN GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von BESONDERS SEIN GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. BESONDERS SEIN GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

5.            Webseitenerstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

5.1           Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

5.2           Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

5.3           Maßgeblich für den Umfang der von BESONDERS SEIN GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. BESONDERS SEIN GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte BESONDERS SEIN GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von BESONDERS SEIN GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber BESONDERS SEIN GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

5.4           Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt BESONDERS SEIN GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von BESONDERS SEIN GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. BESONDERS SEIN GmbH verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von BESONDERS SEIN GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder BESONDERS SEIN GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von BESONDERS SEIN GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

5.5           Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. BESONDERS SEIN GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt BESONDERS SEIN GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert BESONDERS SEIN GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

5.6           Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber BESONDERS SEIN GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen. BESONDERS SEIN GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf BESONDERS SEIN GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen.

5.7           Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von BESONDERS SEIN GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

5.8           Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.9           Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder BESONDERS SEIN GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von BESONDERS SEIN GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. BESONDERS SEIN GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

6.            Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

6.1           Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). BESONDERS SEIN GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder BESONDERS SEIN GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von BESONDERS SEIN GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

6.2           Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

6.3           Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von BESONDERS SEIN GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder BESONDERS SEIN GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

6.4           BESONDERS SEIN GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von BESONDERS SEIN GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

6.5           Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. BESONDERS SEIN GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

Teil 3    – Erstellung und Gestaltung von Content

7.            Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

7.1             Sofern vereinbart, erstellt BESONDERS SEIN GmbH die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. BESONDERS SEIN GmbH schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

7.2             Der Kunde ist verpflichtet, BESONDERS SEIN GmbH sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und BESONDERS SEIN GmbH selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass BESONDERS SEIN GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.

7.3             Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde BESONDERS SEIN GmbH selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.

7.4             Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei BESONDERS SEIN GmbH gesondert zu beauftragen.

8.            Cookie-Consent-Tool

8.1             BESONDERS SEIN GmbH erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). BESONDERS SEIN GmbH kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit.

8.2           BESONDERS SEIN GmbH berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet BESONDERS SEIN GmbH nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters. Die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

9.            Gestaltung von Printprodukten

9.1           Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

9.2           Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei BESONDERS SEIN GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch BESONDERS SEIN GmbH dar. BESONDERS SEIN GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden zustande.

9.3           Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist BESONDERS SEIN GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

9.4           Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

9.5           Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.6           Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

9.7           Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet BESONDERS SEIN GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, EPS oder TIFF). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

10.         Abwicklung von Printaufträgen

10.1        BESONDERS SEIN GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge und Ähnlichen) an. BESONDERS SEIN GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet BESONDERS SEIN GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.

10.2        Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, beauftragt BESONDERS SEIN GmbH die in Auftrag gegebenen Printprodukte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung bei einem Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich BESONDERS SEIN GmbH. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. BESONDERS SEIN GmbH stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber BESONDERS SEIN GmbH ab.

10.3        Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt BESONDERS SEIN GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. BESONDERS SEIN GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. BESONDERS SEIN GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. BESONDERS SEIN GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. BESONDERS SEIN GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. BESONDERS SEIN GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens BESONDERS SEIN GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

10.4        Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft BESONDERS SEIN GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche, grammatikalische oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale schriftliche Druckfreigabe erteilt hat.

11.         Video und Fotografie

11.1        BESONDERS SEIN GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

11.2        Der Kunde stellt bei BESONDERS SEIN GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch BESONDERS SEIN GmbH dar. BESONDERS SEIN GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden zustande.

11.3        Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. BESONDERS SEIN GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11.4        Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

11.5        Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

11.6        Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

11.7        Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.

11.8        Sofern BESONDERS SEIN GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt BESONDERS SEIN GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. BESONDERS SEIN GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. BESONDERS SEIN GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. BESONDERS SEIN GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. BESONDERS SEIN GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. BESONDERS SEIN GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens BESONDERS SEIN GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. 

12.         Erstellung von Texten / Copywriting

12.1        BESONDERS SEIN GmbH erstellt für den Kunden Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

12.2        Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird BESONDERS SEIN GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der ersten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

12.3        Sofern BESONDERS SEIN GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.

12.4        Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet BESONDERS SEIN GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

13.         Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

13.1        BESONDERS SEIN GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

13.2        Hierzu stellt der Kunde bei BESONDERS SEIN GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch BESONDERS SEIN GmbH dar. BESONDERS SEIN GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden zustande.

13.3        Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleife werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

13.4        Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt. Bei Logos: Datenpaket für Print (EPS, PDF, TIFF), für Web (SVG, PNG, JPG).

13.5        BESONDERS SEIN GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.

13.6        BESONDERS SEIN GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit BESONDERS SEIN GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von BESONDERS SEIN GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

13.7        Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

14.         Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung

14.1        BESONDERS SEIN GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate-Identity“ (z.B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskonzepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication etc.). Hierzu stellt der Kunde bei BESONDERS SEIN GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erscheinungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch BESONDERS SEIN GmbH dar. BESONDERS SEIN GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen BESONDERS SEIN GmbH und dem Kunden zustande.

14.2        Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist BESONDERS SEIN GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

14.3        Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

14.4        Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird BESONDERS SEIN GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

14.5        Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

14.6        Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Corporate Design entsteht.

14.7        Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

14.8        Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Teil 4    – Marketing

15.         Suchmaschinenoptimierung (SEO)

BESONDERS SEIN GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet BESONDERS SEIN GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von BESONDERS SEIN GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

16.         SEA-Kampagnen

BESONDERS SEIN GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet BESONDERS SEIN GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. möglichst werbewirksame Keywords, passenden Zielgruppen, Werbeumfeldern und Kampagnentypen sowie allgemeinen Strategien und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahmen (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. BESONDERS SEIN GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. BESONDERS SEIN GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

17.         Social-Media-Marketing

17.1        BESONDERS SEIN GmbH stellt seinen Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet BESONDERS SEIN GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

17.2        Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten und Reagieren  auf Postings (z.B. Liken oder kommentieren) im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. BESONDERS SEIN GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.

17.3        Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird BESONDERS SEIN GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass BESONDERS SEIN GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte BESONDERS SEIN GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann BESONDERS SEIN GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

17.4        Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von BESONDERS SEIN GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei BESONDERS SEIN GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

17.5        Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. BESONDERS SEIN GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

18.         Schaltung von Werbeanzeigen

18.1        BESONDERS SEIN GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).

18.2        BESONDERS SEIN GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. BESONDERS SEIN GmbH erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen für den Kunden.  Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.

18.3        BESONDERS SEIN GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. BESONDERS SEIN GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass BESONDERS SEIN GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte BESONDERS SEIN GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann BESONDERS SEIN GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.

18.4        Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von BESONDERS SEIN GmbH in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei BESONDERS SEIN GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

18.5        Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

18.6        Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. BESONDERS SEIN GmbH wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

19.         Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von BESONDERS SEIN GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

20.         Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann BESONDERS SEIN GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn BESONDERS SEIN GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

21.         Kündigung von Werkverträgen

21.1        Kündigt der Kunde einen Werkvertrag, so ist BESONDERS SEIN GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; BESONDERS SEIN GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 

21.2        Es wird vermutet, dass danach BESONDERS SEIN GmbH 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

21.3        Den Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der BESONDERS SEIN GmbH nach § 648 BGB zustehende Anteil niedriger bzw. höher ist als die benannte Pauschale.

21.4        Ansprüche aus Pflichtverletzungen bleiben beiderseits vorbehalten.

21.5        Im Übrigen gilt § 648 BGB unverändert.

21.6        Die vorliegende Klausel beinhaltet keine eigenständige Rechtsgrundlage zur Kündigung von Werkverträgen.

22.         Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei BESONDERS SEIN GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein 1 Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch BESONDERS SEIN GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

23.         Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

24.         Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

24.1        Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt BESONDERS SEIN GmbH dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags – an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

24.2        Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde BESONDERS SEIN GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist BESONDERS SEIN GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

24.3        Ferner ist BESONDERS SEIN GmbH berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von BESONDERS SEIN GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

24.4        Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann BESONDERS SEIN GmbH verlangen, dass auf von Ihm erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

25.         Vertraulichkeit

25.1        BESONDERS SEIN GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. BESONDERS SEIN GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

26.         Haftung/Freistellung

26.1        BESONDERS SEIN GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt BESONDERS SEIN GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag BESONDERS SEIN GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von BESONDERS SEIN GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von BESONDERS SEIN GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

26.2        Der Kunde stellt BESONDERS SEIN GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen BESONDERS SEIN GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

27.         Schlussbestimmungen

27.1        Die zwischen BESONDERS SEIN GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

27.2        Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von BESONDERS SEIN GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

27.3        BESONDERS SEIN GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; BESONDERS SEIN GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Mai 2025