Allgemeine Geschäftsbedingungen Webdesign
Teil 1 Allgemeines
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Webdesign
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BESONDERS SEIN GmbH (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil des Vertrages über die Erstellung einer Website durch die BESONDERS SEIN GmbH und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich und für die Dauer des jeweiligen Vertrages zwischen der BESONDERS SEIN GmbH und dem Auftraggeber.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn in Anfragen, Anforderungen oder Bestellungen des Auftraggebers auf diese oder deren Geltung hingewiesen wird.
- Im Einzelfall ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der BESONDERS SEIN GmbH haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand der Angebote der BESONDERS SEIN GmbH und dieser AGB ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website des Auftraggebers durch die BESONDERS SEIN GmbH sowie die Erstellung dieser Website. Für die laufende Pflege von Website gelten die (…).
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Die BESONDERS SEIN GmbH ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zuganges zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten der BESONDERS SEIN GmbH.
§ 3 Projektphasen
Die Entwicklung und Erstellung einer Website durch die BESONDERS SEIN GmbH erfordert eine intensive Mitwirkung des Auftraggebers. Im Interesse eines strukturierten Projektablaufes vereinbaren die Parteien, dass die Konzeption und Erstellung der Website in 4 Phasen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 1 bis 4 erfolgt.
- Pflichtenheft: Die BESONDERS SEIN GmbH erarbeitet zunächst ein Pflichtenheft für die Website. Grundlage des Pflichtenheftes sind die Vorgaben des Auftraggebers hinsichtlich des Umfanges, der Funktionalität und der Struktur der Website unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen. Hierfür stellt die BESONDERS SEIN GmbH dem Auftraggeber unterstützend einen Fragenkatalog zur Unternehmensanalyse zur Verfügung. Bei der Entwicklung und Konkretisierung der Vorgaben des Auftraggebers wird die BESONDERS SEIN GmbH den Auftraggeber in angemessener Weise im Rahmen eines 1/2-tägigen Workshops beraten. Das Pflichtenheft soll sowohl die Anforderungen an die grafische Gestaltung der Website als auch die für die Softwareprogrammierung geltenden Anforderungen in angemessenem Umfang festschreiben und erste Festlegungen zur Suchmaschinenoptimierung (insbesondere Google) und zur Verknüpfung der Website mit sozialen Netzwerken sowie zum Einsatz eines Content Management Systems (CMS) treffen.
- Konzeptphase: Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet der Auftragnehmer ein Konzept für die Struktur der Website in der Form eines Prototypes. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Wireframekonzeptes, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von „Call to Action Elementen“. Darüber hinaus bedarf es eines Konzeptes für die Verknüpfung der Website mit sozialen Netzwerken und für den Einsatz und die Platzierung von Werbung, Animationen, Tondateien, Videodateien sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept umfasst auch – falls gewünscht – die Einbindung eines Content Management Systems (CMS). Das Konzept wird dem Auftraggeber im Rahmen eines Workshops vorgestellt und abgestimmt.
- Entwurfsphase: Auf der Basis des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeptes erstellt die BESONDERS SEIN GmbH eine Grundversion der Website. Die Grundversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehören insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Hyperlinks, die die einzelnen Webseiten verbinden, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, “Call to Action Elementen“, Werbung, Animationen, Ton- dateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit sozialen Netzwerken, sofern vereinbart. Die Basisversion muss so funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber Testläufe möglich sind.
- Fertigstellungsphase: Auf der Basis der mit dem Auftraggeber abgestimmten Grundversion stellt die BESONDERS SEIN GmbH die Website in gebrauchstauglicher Form fertig. Die Fertigstellungsphase endet mit dem Tag der Übermittlung der Fertigstellungsanzeige der BESONDERS SEIN GmbH an den Auftraggeber.
- Pflegephase: Für die Zeit nach der Fertigstellung der Website und Einstellung in das Internet bietet die BESONDERS SEIN GmbH die Pflege der Website nach den Vorgaben des Auftraggebers auf der Basis eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages an. Die Pflege der Website ist dringend zu empfehlen, da nur so eine andauernde Sicherheit der Website nach dem jeweiligen Stand der Technik erreicht werden kann.
§ 4 Projektmanagement
- Die Parteien werden unverzüglich nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter und einen Stellvertreter benennen. Der Projektleiter und sein Stellvertreter sind für die jeweils andere Vertragspartei bei allen Fragen, die das Projekt betreffen, die ausschließlichen Ansprechpartner für Absprachen aller Art. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleiter und Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.
- Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleiter und deren Stellvertreter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Vertragspartner jeweils unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen werden die beiden Parteien dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufes eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf notwendig sind.
Teil 2 Hauptleistungspflichten der BESONDERS SEIN GmbH
§ 5 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten der BESONDERS SEIN GmbH gehören die laufende Beratung des Auftraggebers nach Maßgabe des nachfolgenden § 6, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 7, sowie die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nach- folgenden § 8.
§ 6 Beratung des Auftraggebers
- Die BESONDERS SEIN GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird die BESONDERS SEIN GmbH berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten, wie über allgemeine Erkenntnisse, die die BESONDERS SEIN GmbH von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
- Branchenspezifische Kenntnisse werden von der BESONDERS SEIN GmbH nicht erwartet. Die BESONDERS SEIN GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
§ 7 Gestalterische Leistungen
- Die BESONDERS SEIN GmbH erarbeitet einen Vorschlag für die grafische Gestaltung der Website. Dabei wird sie – soweit vom Auftraggeber erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.
- Der Auftragnehmer wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesignes und der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.
- Soweit der Auftraggeber nach der Präsentation des Vorschlages keine Bestimmung bzw. Konkretisierung der Leistung vornimmt, kann die BESONDERS SEIN GmbH die Gestaltung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vornehmen. § 12 Absatz 4 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 8 Softwareprogrammierung
- Die BESONDERS SEIN GmbH verpflichtet sich zur Programmierung von Web-Applikationen, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten funktionalen und nicht funktionalen Anforderungen als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. Die BESONDERS SEIN GmbH wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.
- Die BESONDERS SEIN GmbH wird mit dem Auftraggeber die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser abstimmen, auf die die Website möglichst zu optimieren ist. Eine Beschaffenheitsgarantie geht hiermit nicht einher.
- Die BESONDERS SEIN GmbH wird dem Auftraggeber spätestens nach Abschluss der Entwurfsphase (§ 3 Absatz 3 dieser AGB) Vorschläge für die Titel der einzelnen Seiten der Website unterbreiten und einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten sowie die Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titel, Keywords, Descriptions). Dabei wird sie um eine Suchmaschinenoptimierung für Google bemüht sein. Die Suchmaschinenoptimierung dient dazu, durch die Wahl geeigneter Titel, Keywords und Descriptions eine möglichst hohe Sichtbarkeit (Page Rank) bei Google zu erzielen. Soweit sich die Suchmaschinen auch auf andere Weise als durch Titel, Keywords, Descriptions beeinflussen lassen (insbesondere durch den Inhalt auf den einzelnen Seiten der Website und durch Verlinkungen), beschränken sich die Verpflichtungen der BESONDERS SEIN GmbH auf eine angemessene Beratung des Auftraggebers.
- Die BESONDERS SEIN GmbH erbringt die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Unterauftragnehmer.
- Begleitende Leistungen wie Benutzereinführung, Schulungen und Support sind nur dann geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
Teil 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 9 Inhalt
- Sofern die Parteien die Einstellung der Website in das World Wide Web durch die BESONDERS SEIN GmbH vereinbart haben, wird der Auftraggeber der BESONDERS SEIN GmbH spätestens nach Zugang der Fertigstellungsanzeige gemäß § 10 Abs. 3 den Zugang zu dem Server beistellen, auf welchem die Website zur Annahme bereitgestellt werden soll.
- Der Auftraggeber stellt der BESONDERS SEIN GmbH den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhaltes ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, ist die BESONDERS SEIN GmbH nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel des Inhaltes hinzuweisen.
- Zu dem vom Auftraggeber in digitaler Form bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Sofern eine Überlassung von Inhalt in digitaler Form vereinbart wird, ist das jeweils zu verwendende Dateiformat einschließlich technischer Einzelheiten (zum Beispiel Bildauflösung) abzustimmen.
- Soweit die BESONDERS SEIN GmbH Inhalte, insbesondere Bilder auswählt, wird sie dem Auftraggeber die Quelle mitteilen, über die sie die Bilder bezogen hat (z.B. Adobe). Der Auftraggeber wird die entsprechenden Nutzungsrechte erwerben. Der Erwerb der Nutzungsrechte durch die BESONDERS SEIN GmbH bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Abnahme
- Sobald der Auftragnehmer ein Konzept fertiggestellt hat, das den vertraglichen Anforderungen (§ 3 Absatz 2 dieser AGB) entspricht, wird der Auftraggeber das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) abnehmen.
- Sobald die BESONDERS SEIN GmbH eine Grundversion der Website fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 3 Absatz 3 dieser AGB) entspricht, wird der Auftraggeber die Grundversion durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) abnehmen.
- Sobald die BESONDERS SEIN GmbH die Website in einer Weise fertiggestellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 3 Absatz 4 dieser AGB) entspricht, wird der Auftraggeber die fertiggestellte Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) abnehmen (Gesamtabnahme).
- Als abgenommen gelten die Teilleistungen gemäß vorbenannten Absätzen 1 und 2 bzw. die Website nach vorbenanntem Absatz 3 auch, wenn die BESONDERS SEIN GmbH dem Auftraggeber nach der jeweiligen Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines nicht unwesentlichen Mangels verweigert hat.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website unverzüglich nach der Abnahme gemäß vorstehendem Absatz 3, zu übernehmen.
§ 11 Weitere Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet.
- Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. § 4 dieser AGB bleiben unberührt.
- Sofern die BESONDERS SEIN GmbH dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber der BESONDERS SEIN GmbH jeweils unverzüglich mitteilen.
Teil 4 Vergütung, Änderungswünsche
§ 12 Vergütung
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, an die BESONDERS SEIN GmbH die Pauschalvergütungen gemäß Angebot zu zahlen. Mit den Pauschalvergütungen sind sämtliche Leistungen der BESONDERS SEIN GmbH gemäß Vertrag und gemäß den §§ 5 bis 8 dieser AGB abgegolten.
- Für Mehraufwand, der über die gemäß den §§ 5 bis 8 dieser AGB von der BESONDERS SEIN GmbH geschuldeten Leistungen hinausgeht, gilt die Stundenvergütung gemäß Angebot. Die vereinbarte Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet. Die BESONDERS SEIN GmbH ist zu einer zeitnahen und übersichtlichen Zeiterfassung verpflichtet.
- Als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist, gelten insbesondere alle Leistungen, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die BESONDERS SEIN GmbH nach Abnahme des Konzeptes (§ 10 Absatz 1 dieser AGB), nach Abnahme der Grundversion (§ 10 Absatz 2 dieser AGB) oder nach Abnahme der fertiggestellten Website (§ 10 Absatz 3 dieser AGB) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen worden sind. Dasselbe gilt, wenn eine Abnahme gemäß § 10 Absätze 1 bis 3 dieser AGB noch nicht erfolgt ist, obwohl die Voraussetzungen für eine Abnahme bereits vorliegen.
- Die Parteien können im Rahmen der Abnahmeprüfungen vereinbaren, dass der Auftraggeber Anforderungen zu einem späteren, vom Auftragnehmer zu bestimmenden Zeitpunkt konkretisiert. In diesem Fall handelt es sich bei der Konkretisierung nicht um Änderungs- oder Ergänzungswünsche i.S.d. vorstehenden Absatz 3.
- Die Mehrwertsteuer ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuersatzes zu zahlen.
§ 13 Auslagen
Soweit die Parteien im Einzelfall keine anderweitige Regelung treffen, ist die BESONDERS SEIN GmbH lediglich berechtigt, dem Auftraggeber Reisespesen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz. Reisespesen wird die BESONDERS SEIN GmbH in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKWs erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz der BESONDERS SEIN GmbH und dem Zielort mindestens 20 km beträgt.
§ 14 Rechnungstellung
- Nach der Abnahme der jeweiligen Teilleistung gemäß § 10 dieser AGB wird die BESONDERS SEIN GmbH dem Auftraggeber die jeweilige Pauschalvergütung in Rechnung stellen. Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
- Stundenvergütungen gemäß § 13 dieser AGB und Auslagen wird die BESONDERS SEIN GmbH dem Auftraggeber nach Abschluss eines jeden Monates in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Teil 5 Nutzungsrechte, Quellcode, Referenzen
§ 15 Nutzungsrechte
Die BESONDERS SEIN GmbH räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß § 12 dieser AGB geschuldete Vergütung vollständig an die BESONDERS SEIN GmbH entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB). Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Website vor Abnahme bei der BESONDERS SEIN GmbH.
§ 16 Quellcode und Weiterentwicklung
- Die BESONDERS SEIN GmbH wird dem Auftraggeber den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nicht. Der Auftraggeber ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Im Falle von Änderungen an der Website, die nicht von der BESONDERS SEIN GmbH durchgeführt werden, kann die BESONDERS SEIN GmbH verlangen, nicht mehr als Ersteller der Website benannt zu werden.
§ 17 Referenzen
Die BESONDERS SEIN GmbH darf den Auftraggeber auf ihrer Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen. Die BESONDERS SEIN GmbH darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.
Teil 6 Fertigstellung, Gewährleistung und Haftung, Kündigung
§ 18 Fertigstellungstermin
- Den Termin für die Fertigstellung der Website (Abschluss der Fertigstellungsphase gemäß § 3 Absatz 4 dieser AGB) vereinbaren die Parteien in dem jeweiligen Vertrag.
- Der Fertigstellungstermin ist für die BESONDERS SEIN GmbH nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere im Fall einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Übermittelt der Auftraggeber Änderungswünsche oder neue Anforderungen, verschiebt sich der Fertigstellungstermin um einen angemessenen Zeitraum.
§ 19 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängel der Website haftet die BESONDERS SEIN GmbH nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- (a.) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die BESONDERS SEIN GmbH unbeschränkt.
- (b.) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BESONDERS SEIN GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die BESONDERS SEIN GmbH durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die BESONDERS SEIN GmbH eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- (c.) Für den Verlust von Daten haftet die BESONDERS SEIN GmbH bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von vorstehendem Abschnitt b., soweit der Auftraggeber seine Daten täglich in geeigneter Form sichert, damit diese mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.
- (d.) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Dies gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle von Vorsatz oder grobem Verschulden.
- Für Inhalt, den der Auftraggeber beistellt, ist die BESONDERS SEIN GmbH nicht verantwortlich. Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu über- prüfen. Sollten Dritte die BESONDERS SEIN GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, die BESONDERS SEIN GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 20 Höhere Gewalt
- Als Ereignis höherer Gewalt gelten von außen kommende, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisende, auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorhersehbare und vermeidbare oder abwendbare Ereignisse, die die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich werden lassen oder erheblich beeinträchtigen. Dies können z.B. Krieg, Aufstand, Unruhen, Arbeitskämpfe, Explosion, Brand, Hochwasser, Unwetter, behördliche Maßnahmen, Beeinträchtigung oder Ausfall von Infrastrukturen und (…) sein.
- Ereignisse höherer Gewalt befreien die BESONDERS SEIN GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten in der konkret vereinbarten Art und Weise. Sie ist von ihrer Leistungspflicht, jedoch nicht dem Grunde nach, befreit, mit der Folge, dass sie alles ihr objektiv Zumutbare unternehmen muss, um den Leistungserfolg im höchstmöglichen Maß herbeizuführen. Der Auftraggeber ist in dem Umfang von seiner Vergütungspflicht befreit, in der die BESONDERS SEIN GmbH ihre Leistungen nicht erbringt.
- Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise zu kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beider- seitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung abgerechnet.
§ 21 Kündigung
- Der Vertrag kann von der BESONDERS SEIN GmbH bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die BESONDERS SEIN GmbH ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn
- (a.) der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß §§ 9 bis 11 dieser AGB wiederholt verletzt;
- (b.) der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Teilzahlung gemäß § 12 Absatz 1 i.V.m. § 10 dieser AGB nicht nachkommt.
- (c.) der Auftraggeber Anforderungen stellt, die der BESONDERS SEIN GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nicht zugemutet werden können, z.B. weil sie nicht vom Portfolio der BESONDERS SEIN GmbH umfasst sind oder gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder die guten Sitten verstoßen.
- In einem solchen Fall kann die BESONDERS SEIN GmbH einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
- Im Übrigen finden die Regelungen des BGB Anwendung.
Teil 6 Sonstiges
§ 22 Schlussbestimmungen
- Auf den jeweiligen Vertrag und diese AGB ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen AGB ergeben, Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.
- Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.