Wann sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei?

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter: steuerfreie Aufmerksamkeit oder Sachzuwendung?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Unternehmer ihren Mitarbeitern Geschenke machen können: Aufmerksamkeiten und Sachzuwendungen.

Weihnachts-Dekoration in einem Büro. Wir erklären, wie jetzt Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter steuerfrei gestaltet werden können.

Aufmerksamkeiten sind in § 19 des amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs geregelt. Danach sind Sachleistungen des Arbeitgebers steuerfrei, wenn sie maximal 60 € wert sind und es einen besonderen persönlichen Anlass für das Geschenk gibt. Das können beispielsweise Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sein. Bei Weihnachtsgeschenken fehlt allerdings der persönliche Bezug für den Anlass. Daher können Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter nur über die Regelungen zu Sachzuwendungen steuerfrei bleiben:

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter als steuerfreie Sachzuwendungen

Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EstG kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfrei und ohne Sozialabgaben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 € geben – und das jeden Monat. (Bis Ende 2021 lag die Grenze bei 44 €.) Ob es sich dabei um die regelmäßige Abgabe von Produkten, Gutscheine oder Weihnachtsgeschenke handelt, ist dabei unerheblich.

Wichtig sind allerdings 2 Punkte:

  • Das Weihnachtsgeschenk muss eine Sachleistung sein, also z.B. eine Ware, eine Dienstleistung oder ein Gutschein (der nicht ausbezahlt werden kann). Geld ist nicht zulässig.
  • Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das bedeutet: Überschreitet der Wert aller Sachzuwendungen in einem Monat die Grenze von 50 €, werden alle Sachzuwendungen in diesem Monat steuerpflichtig. Das bedeutet auch: Gibt der Arbeitgeber bereits jeden Monat Sachzuwendungen für 50 € an seine Mitarbeiter – z.B. Tankgutscheine – dann kann er nicht zusätzlich noch steuerfrei Weihnachtsgeschenke für 50 € verschenken.

Steuerfreie Weihnachtsgeschenke: Vorsicht bei Versandkosten

Normalerweise zählen die Versandkosten nicht zum Warenwert. Werden die Weihnachtsgeschenke zum Betrieb geliefert, ist es daher unerheblich, ob sie einschließlich Versandkosten über 50 € kosten, solange der reine Kaufpreis darunter bleibt.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter nach Hause verschickt werden. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (VI R 32/16) gelten die Versandkosten dann als zusätzliche Leistung und werden auf die Freigrenze von 50 € angerechnet.

Gut zu wissen: Sowohl unsere Motivationskarten für Mitarbeiter als auch unsere Führungskräftekarten kosten jeweils 29,90 €, also weniger als 50 €, und eignen sich daher sehr gut als Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter. Wer beide als Kombi-Set kauft und in den Betrieb senden lässt, bleibt mit 49,90 € ebenfalls unter 50 €. Wer seinen Mitarbeitern das Kombi-Set dagegen nach Hause liefern lassen will, sollte auf den Geburtstag oder einen anderen Anlass für eine Aufmerksamkeit warten – dann liegt die Grenze ja bei 60 €.

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